Fangstatistiken dienen als eine wichtige Grundlage für Besatzmaßnahmen. Außerdem bilden sie in Schadensfällen, wenn ein Fischsterben auftritt, eine Beweisgrundlage. Das Nieders. Fischereigesetz verpflichtet den Inhaber eines Fischereirechts zur Führung von Fangstatistiken.
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